Der Traum vom Traumjob

Wie schön könnte ein Schläfchen sein


Ja, wir sollten jeden Tag feiern. Das ist ganz nach dem Geschmack vom Schorschla. Und ein Blick in den Festtage-Kalender lässt das Herz gleich höherschlagen. Tagtäglich gibt es die unterschiedlichsten Anlässe für eine kleine Party. Der Tag des Sports, der Tag der Frau, der Tag des Gin Tonics – und immer am dritten Freitag im März der sogenannte „World Sleep Day“, also der Welttag des Schlafes. 2008 wurde dieser Tag vom Committee der World Association of Sleep Medicine (WASM) ins Leben gerufen, um auf die Notwendigkeit eines gesunden Schlafes hinzuweisen.

Doch wie so vieles im Leben hat selbst der beliebte und immer wieder propagierte „Powernap“ seine Schattenseiten, wie im Netz unter www.anwaltshotline.de nachzulesen ist. Denn hier wird von einem Nickerchen am Arbeitsplatz grundsätzlich abgeraten. Klar, bei Übermüdung oder Überarbeitung kann das mal passieren, jedoch muss der Schläfer dann mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Die Gerichte mussten sich dabei in der Vergangenheit schon mehrfach mit Kündigungen beschäftigen – Albtraum statt Traumjob!

2012 schlief ein Bankangestellter ein, während er für einen Rentner 62,40 Euro überweisen sollte. Dabei machte er es sich für einige Sekunden auf der „2“-Taste bequem und tätigte so eine Überweisung über 222.222.222,22 Euro. Er wurde zwar nicht gefeuert, dafür aber seine Kollegin. Diese gab den Auftrag nämlich unbeanstandet frei.
Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied aber zugunsten der Bankangestellten. Am Tag, als ihr der Fehler passierte, habe sie ein enormes Arbeitspensum zu erledigen gehabt. Über 600 Belege prüfte sie – alle 1,5 Sekunden eine neue. Da könne ein solcher Fehler mal passieren. Eine Abmahnung sah das Gericht als gerechtfertigt an, eine fristlose Kündigung hingegen nicht (LAG Hessen, Az. Sa 1315/12).
Auf der Betriebstoilette ein kurzes Schläfchen abzuhalten kann okay sein. Solange es mit gutem Grund und nur ein einziges Mal passiert. So urteilte jedenfalls das Landesarbeitsgericht Hamm. In besagtem Fall erwischte der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens bei einem Kontrollgang durch das Haus einen langjährigen Mitarbeiter in einer abgeschlossenen Toilettenkabine – mit angezogener Hose. Der indiskrete Geschäftsführer fotografierte diese Szene und weckte seinen Mitarbeiter durch lautes Türschlagen. Die fristlose Kündigung wegen Schlafens während der Arbeitszeit folgte sogleich. Er habe an diesem Tag Magenprobleme gehabt und hätte sich deswegen einige Minuten auf der Toilette aufgehalten, erklärte der übermüdete Mitarbeiter und auch das Landesarbeitsgericht Hamm sah keinen eindeutigen Beweis für das Nickerchen auf der Toilette. Selbst wenn er kurz eingeschlafen wäre, wäre das nach jahrelanger guter Arbeit lediglich als geringfügiges Fehlverhalten zu werten und rechtfertige damit keine Kündigung. Der magengeplagte Arbeitnehmer bekam daraufhin eine Abfindung von seinem ehemaligen Chef (LAG Hamm, Az. 15 Sa 463/04).

Womit wir schon beim Thema Schnarchen angekommen sind: Ein Familienvater meldete 1998 bei seinem Mieter Eigenbedarf für seine Wohnung an. Der Grund dafür: Er schnarche so laut, dass seine Frau seit längerer Zeit auf dem Sofa schlafen müsste. Sie bräuchten daher dringend die große Wohnung, die aktuell vermietet sei, damit seine Frau ein eigenes Schlafzimmer bekomme. Für das Amtsgericht Sinzig absolut nachvollziehbar, die Mieter mussten ausziehen. Die Ehefrau bekam endlich ein eigenes Zimmer und somit auch ihren wohlverdienten Schlaf (AG Sinzig, Az. 4 C 1096 -97).

Wer gerne tief und länger und trotzdem sicher während der Arbeitszeit träumen möchte, kann sich auf eine ungewöhnliche Stellenanzeige in Schweden bewerben. Am U-Bahnhof Korsvägen in der zweitgrößten schwedischen Stadt Göteborg wird eine Stelle geschaffen, die dem passenden Jobkandidaten die Möglichkeit bietet, jeden Arbeitstag lang genau das zu tun, was er für richtig hält. Bei voller Bezahlung und mit Jobgarantie auf Lebenszeit. Die Aktion, hinter der ein Kunstprojekt steckt, erscheint wie ein Freibrief fürs gepflegte Abhängen. „Die Position beinhaltet keine Pflichten oder Verantwortlichkeiten“,
heißt es in der Stellenbeschreibung. Dann folgt der Schlüsselsatz:

„Die Arbeit ist das, was der Angestellte tun will.“ Das monatliche Einstiegsgehalt von umgerechnet 2046 Euro brutto wird jährlich an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst von Schweden angepasst. Es gibt Jahresurlaub und Rentenanspruch. Arbeitsbeginn für den von Aufgaben unbeschwerten Glückspilz ist 2026, wenn der derzeit im Bau befindliche U-Bahnhof seinen Betrieb aufnimmt.
Als einzige Bedingung, die an die Anstellung geknüpft ist, muss sich der Stelleninhaber am Morgen an einer Stechuhr ein- und am Abend ausloggen. Wo er dann seine „Arbeitszeit“ verbringt, steht ihm frei. Die Stechuhr ist mit fluoreszierenden Lichtern im Bahnhof gekoppelt, die beim Einloggen an- und beim Ausloggen ausgehen. Sie sollen signalisieren, wann der Angestellte „im Dienst ist“ – was auch immer der „Dienst“ sein mag. Ein echter Traumjob?! Nicht fürs Schorschla, der schon lieber etwas Sinnvolles in seinem Leben anstellen möchte. Und zum Träumen bleibt ja auch in der Freizeit noch genügend Zeit. Wie sagte doch „Was bin ich?“-Robert Lembke vor Jahrzehnten: „Wer spät zu Bett geht und früh heraus muss, weiß, woher das Wort Morgengrauen kommt“.

 

PS: Die Meinung vom Schorschla muss nicht immer mit der der Redaktion übereinstimmen.

 

 

 

 

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