Aus zwei mach eins

Wer heißt wie nach dem Ja-Wort?

Aus zwei mach eins

Ob es am Frühlingsanfang oder an der vollzogenen Umstellung auf Sommerzeit liegt? Fakt ist: Heute wird es beim Schorschla richtig romantisch. Es geht um die Ehe, die große Liebe und insbesondere um eine kleine, aber feine Reform im deutschen Namensrecht. Haben Sie schon einmal den Begriff „Meshing“ gehört? Der Begriff bezeichnet ursprünglich eine Gruppe von Verfahren in der Computergrafik sowie eine Simulation der physikalischen Eigenschaften von Festkörpern und Fluiden. Im übertragenen Sinne ist dieser „Mischmasch“ aber auch die eingedeutschte Bezeichnung für eine Kombination von zwei Nachnamen im Zusammenhang mit dem ominösen „Ja-Wort“. Zur Erklärung: Wenn früher die Frau Schmidt den Herrn Müller geheiratet hat, dann hießen beide fortan Müller. Das ist klassisch, „oldschool“ wie man neudeutsch wohl sagen würde. 

Die Zeiten haben sich ja gewandelt und so gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt? Oder jeder behält seinen gewohnten Nachnamen. Oder der Herr Müller wird zum Herrn Schmidt. Alles ok. Doch damit nicht genug. Nach britischem Vorbild kämpfen die Grünen derzeit um die juristische Möglichkeit, Nachnamen miteinander verschmelzen zu dürfen. Also „Schmüller“ oder „Midt“? Oder vielleicht auch „Müllidt“, der Kreativität scheinen hier kaum Grenzen gesetzt. 

Aus der FDP kommt Widerspruch gegen dieses Ansinnen. „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. „Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Justizminister Buschmann setzt in „seiner“ Reform dagegen auf die Möglichkeit, dass Ehepartner gemeinsame Doppelnamen führen können. Bislang ist es nur möglich, dass derjenige Ehepartner, dessen Name nicht Familienname wird, seinen bisherigen Namen dem Familiennamen voran- oder nachstellt. Der Doppelname soll nach Buschmanns Reform auch für die Kinder möglich sein. Zudem will Buschmann die Namensänderung von Kindern nach einer Scheidung erleichtern. Es soll künftig möglich sein, diese durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt herbeizuführen. Ein kompliziertes Verfahren über das öffentlich-rechtliche Namensänderungsgesetz wäre dann nicht mehr nötig. Und schließlich sollen auch namensrechtliche Traditionen von Minderheiten erleichtert werden. Buschmanns Ministerium verweist dabei beispielsweise auf geschlechtsangepasste Familiennamen bei den Sorben. Auf Twitter bekräftigt Buschmann, eine derartige Reform des Namensrechts sei „längst überfällig“. Denn die bisherigen Regelungen würden „der Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht“.

Helge Limburg, der Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, erklärt in der „Welt“: „Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“. Sonja Eichwede, die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, antwortet auf die Frage, ob sie dies auch in Deutschland für sinnvoll halte: „Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den Experten und Expertinnen auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren.“

Sind wir einmal ganz ehrlich. Es Schorschla hat sich bislang noch nie über die geschlechts-angepassten Familiennamen der Sorben Gedanken gemacht. Im Gegensatz zu unseren Justizexperten. Und auch die Tatsache, dass auf der Brexit-Insel bei einer Hochzeit von Herrn James mit Frau Harrison, das Paar sich auch rechtlich auf den Nachnamen „Jamison“ einigen könnte, ging am Schorschla bislang komplett vorbei. Und das ist auch gut so. Denn wir haben andere Probleme zu lösen. Vielleicht auch Wichtigere. Das Leben sollte doch einfacher werden. Leichter. Logischer. Aber nein, nicht hierzulande. Stellen Sie sich nur einmal vor, wie viele Namen sich aus Leutheusser-Schnarrenberger so alles konstruieren lassen würden ... 

PS: Die Meinung vom Schorschla muss nicht immer mit der der Redaktion übereinstimmen.

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