Es geht nicht um Laib und Leben!

Halbe Brote strafbar?

Nur keine halben Sachen

Sie kennen das: Man liest einen Artikel und ist mit den neuen Informationen völlig überfordert. So geschehen vor wenigen Tagen am Frühstückstisch vom Schorschla. Wie die „Rheinpfalz“ am Sonntag berichtet, hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz jüngst „hohe Strafen für das Teilen von Broten“ verhängt. Viele kleine Bäcker vor Ort hätten daraufhin aufgehört, Brote zu teilen, was bei den Kunden für großen Unmut sorgt.

Wow. Wir haben ja keine anderen Sorgen in unserem Land. Aber der Reihe nach. Hintergrund dieser klassischen Schildbürgeraktion ist das deutsche Eichgesetz. Dieses besagt, dass Brot vor dem Verkauf gewogen werden muss, Ausnahmen gelten lediglich für Produkte unter 250 Gramm, wie beispielsweise Brötchen. 

Gerade ältere Menschen oder Einzelpersonen neigen dazu, ein halbes Brot anstelle eines ganzen zu kaufen. So kann man es frisch genießen und muss nichts wegwerfen. Klingt logisch und praktikabel. Doch diese Praxis könnte nun ein Ende haben. Wer ein halbiertes Brot nach der Teilung nicht mehr wiegt, verstößt gegen das deutsche Eichgesetz. Ob sich nun eine Kundin oder ein Kunde aktiv bei der Behörde beschwert hat oder ob ein gelangweilter oder übereifriger Staatsdiener – oder sein weibliches Pendant – schlicht glänzen wollte und nach Fleißpunkten strebte, konnte es Schorschla leider nicht ausfindig machen. Fakt ist aber: Das Landesamt für Mess- und Eichwesen bestätigte gegenüber der Lokalzeitung, dass die Behörde verdeckte Käufe von halben Broten durchgeführt hat und Bäckereien, die das Brot nach dem Teilen nicht mehr gewogen haben, mit Bußgeldern in dreistelliger Höhe bestrafte.

Ist es nicht ein Wahnsinn, für welchen Unfug unser hoch bezahlter Beamtenapparat noch Zeit hat? Martin Brandl, Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags für die CDU, ist über das Vorgehen der Behörde verärgert. „Seit jeher kann ich in einer Bäckerei ein halbes Brot zum halben Preis kaufen, noch nie habe ich die Sorge erlebt, jemand könnte am Ende eine Scheibe zu viel oder zu wenig bekommen haben“, wird er in verschiedenen Medien zitiert. Das Landesamt sollte sich schnellstmöglich wieder auf seine Hauptaufgaben konzentrieren, anstatt das Bäckerhandwerk zu belästigen und die Bevölkerung zu verärgern, so Brandl.

Auch die sozialen Netzwerke laufen heiß. Eine Nutzerin schreibt: „In Rheinland-Pfalz werden Bäcker bestraft, die halbe Brote verkaufen. Muss die Rentnerin halt hartes Brot essen, nach mehreren Tagen.“ Ein anderer Post lautet: „Behörden-Irrsinn in Rheinland-Pfalz. Amt bestraft Bäcker für Verkauf von halben Broten. Und weiter geht der Wahnsinn in #Deutschland. Dann kaufe ich mir halt ein ganzes Brot und schmeiße die andere Hälfte weg. Besser?“ Das Thema werde jetzt erneut geprüft, verspricht das Landesamt. Die Maßnahme werde intern noch einmal besprochen. 

Immer wieder wird auch von offizieller Seite die Verschwendung von Nahrungsmitteln in Deutschland als weit verbreitetes Problem genannt. Daher sei es doch von entscheidender Bedeutung, dass wir uns über unseren eigenen Verbrauch im Klaren sind und nur die Menge an Lebensmitteln erwerben, die wir tatsächlich benötigen, erklären Initiativen wie Foodsharing. Also, liebe Beamtinnen und Beamte: Lasst bitte den Bäckern ihr wunderbares und geschmackvolles und kreatives Handwerk weiter ausführen und konstruiert keine Probleme aus dem Nichts. Es geht bei geteilten Broten wirklich nicht um Laib und Leben!

PS: Die Meinung vom Schorschla muss nicht immer mit der der Redaktion übereinstimmen.

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