Badeverbot

Nicht nur in Regnitz und Kanal

Badeverbot nicht nur in Regnitz und Kanal

Sommerzeit ist Badezeit. Doch leidet auch die Badesaison unter Corona. Freibäder haben Auflagen einzuhalten, die so manchen Besucher abschrecken. Eine Abkühlung in der Regnitz oder im Sylvanersee in Gaustadt scheint da besonders attraktiv.

Doch laut städtischer Badeverordnung ist Baden und auch Brückenspringen im Stadtgebiet untersagt, was übrigens auch für die Buger Spitze im Hain gilt. Lediglich in einem begrenzten Bereich auf Höhe der Hainbadestelle ist das Schwimmen auf eigene Gefahr erlaubt. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr stellt das immer wieder vorkommende Springen von Brücken dar. Wer beim Sprung von einer Brücke oder beim unerlaubten Baden erwischt wird, muss mit einer Anzeige und einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Beim Main-Donau-Kanal handelt es sich um eine Bundeswasserstraße.

Das Baden im Bereich von Brücken 100 Meter ober- und unterhalb ist strikt verboten. Führt das Baden zu einem Ausweichmanöver eines Schiffes, stellt dies einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr dar und erfüllt einen Straftatbestand. 

Foto: Amt für Bürgerbeteiligung, Gerhard Beck

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