Infoveranstaltung Grundsteuer

Am 30. Juni in der Brose Arena

„Die Grundsteuer hat für unser tägliches Leben eine große Bedeutung“ 

Finanzreferent Bertram Felix erklärt vor einer Info-Veranstaltung wichtige Hintergründe zur Grundsteuerreform im Interview 

Der Countdown beginnt am Freitag, 1. Juli. Ab dann haben Bürger:innen mit Grundvermögen vier Monate Zeit, um ihre Erklärung zur Grundsteuer abzugeben. Was sind die Hintergründe für die bevorstehende Reform? Was bedeutet das für die Menschen? Und welche Bedeutung hat die Grundsteuer für die Stadt Bamberg? Diese und weitere wichtige Fragen beantwortet der Finanzreferent und Kämmerer der Stadt Bamberg, Bertram Felix, im Interview.  

In diesen Tagen erhalten alle Grundstücks-Eigentümer:innen ein Schreiben von ihrem Finanzamt mit dem Hinweis, dass die Grundsteuer auf neuer Grundlage berechnet werden muss und dazu eine Erklärung abzugeben ist. Warum? 

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 festgestellt, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte in Deutschland nicht mehr verfassungsgemäß ist und eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 für eine gesetzliche Neuregelung und deren Umsetzung gesetzt. Für diese notwendige Änderung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen Gegebenheiten, also die Grundstücks- und Gebäudeflächen des Grundvermögens zum Stichtag 1. Januar 2022 festzustellen. Alle Eigentümer:innen von Grundvermögen sind deshalb verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Erklärung kann elektronisch über das Elster-Portal oder auch in Papierform beim Finanzamt Bamberg vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.

Was raten Sie unsicheren Grundbesitzer:innen?

Sie sollten sich vor der Abgabe der Erklärung ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Informationen zur Grundsteuerreform stehen jederzeit im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de zur Verfügung. Außerdem findet am Donnerstag, 30. Juni, in der Brose-Arena eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Bayerischen Grundsteuerreform für die Bürger:innen der Region Bamberg statt. Einlass ist ab 18 Uhr, los geht es um 19 Uhr. Um eine vorherige Anmeldung wird unter www.brose-arena.de/informationsveranstaltung-grundsteuerreform bzw. im Servicezentrum des Finanzamtes Bamberg oder im Infopoint im Rathaus am ZOB gebeten.

Sind nur Grundstückseigentümer:innen von der Reform betroffen?

Die Grundsteuer wird zwar nur von den Grundstückseigentümer:innen erhoben, die diese jedoch als Nebenkosten zur Miete ganz oder teilweise auf die Mieter:innen umlegen können. Sie wird sich also auch auf diese auswirken. 

Warum müssen Finanzämter und Kommunen bei der Festsetzung der Grundsteuer kooperieren?

Das Finanzamt stellt auf Basis der in der abgegebenen Grundsteuererklärung enthaltenen Daten die Besteuerungsgrundlagen fest und übermittelt diese an die Kommunen. Die Eigentümer erhalten über die Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge und einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem Hebesatz multipliziert und als Grundsteuer festgesetzt.

Welche Bedeutung hat die Grundsteuer für die Stadt Bamberg?

In der Stadt Bamberg gibt es ungefähr 27.000 Grundsteuerobjekte. Hieraus resultieren Einnahmen der Stadt Bamberg in Höhe von rund 14,6 Millionen Euro pro Jahr. Für die Stadt Bamberg ist die Grundsteuer eine der wichtigsten, konjunkturunabhängigen Einnahmequellen, die sehr stetig und zugleich sehr verlässlich prognostizierbar ist und damit wesentlich zur finanziellen Absicherung der Stadt Bamberg beiträgt.

Sie dient unter anderem der Finanzierung 

* des sozialen Zusammenhalts, beispielsweise auch der Jugendhilfe, Schulen und Kitas 

* der Infrastruktur, wie dem Bau und Erhalt von Verkehrswegen, 

* des vielfältigen kulturellen Lebens, 

* und vielem mehr. Die Grundsteuer hat daher für uns alle, für unser tägliches Leben eine direkte Auswirkung und folglich große Bedeutung. 

Die Reform wird ja erst in zweieinhalb Jahren wirksam, sprich zum 1. Januar 2025 wird die dann neu festgesetzte Steuer fällig. Kann es passieren, dass der Stadt Bamberg dann weniger Einnahmen aus der Grundsteuer zur Verfügung stehen als jetzt?

Das Ziel des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist es, den Städten und Gemeinden bis Ende 2023 nahezu 100 Prozent der neuen Grundsteuermessbetragsdaten digital zu übermitteln. Anschließend wird auf dieser Datengrundlage im Jahr 2024 eine Probeberechnung durchgeführt, wie die Hebesätze der Stadt Bamberg für die Grundsteuer A und B durch einen Stadtratsbeschluss evtl. angepasst werden müssen, um das bisherige Grundsteuerjahresaufkommen zu erhalten. Ziel bei der Reform ist die Aufkommensneutralität der bisherigen Grundsteuereinnahmen. Dennoch wird es in vielen Fällen unvermeidbar auch zu einer höheren Steuerbelastung kommen. Gleichzeitig wird es aber auch Steuerpflichtige geben, die weniger werden bezahlen müssen. Nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform werden im Januar 2025 ca. 45.000 Grundabgabenbescheide für die neue Grundsteuer an die Grundstückseigentümer:innen versandt.

Informationsveranstaltung am 30. Juni

Das Finanzamt Bamberg lädt gemeinsam mit der Stadt und dem Landkreis Bamberg am Donnerstag, 30. Juni, zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Brose-Arena ein. Beginn ist um 19 Uhr, Einlass ab 18 Uhr. Interessierte werden gebeten, sich unter www.brose-arena.de/informationsveranstaltung-grundsteuerreform/ oder im Servicezentrum des Finanzamtes (Martin-Luther-Str. 1) oder bei der Stadt Bamberg (Infopoint, Rathaus ZOB, Promenadestraße 2a) anzumelden. 

Fotonachweis: Stadt Bamberg/Archiv

 

Bamberg aus einer ganz neuen Perspektive erleben!

Auf unserer mobilen Webseite haben wir ein kleines Schmankerl für Sie.
Besuchen Sie uns über Ihr Handy und erleben Sie Bamberg auf eine völlig neue Art.

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle

Aktuelle Erreichbarkeit des WOBLA-Teams:

Wir sind für private Kleinanzeigen Montag von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0951/966990 direkt erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten sprechen Sie bitte auf unseren AB, wir rufen gerne zurück! Alternativ können Sie uns auch ein Mail an info@wobla.net senden.

Geschäftskunden: Unser Team der Mediaberaterinnen Petra Billhardt (0951/9669922), Karin Rosenberger (0951/9669924) und Daniela Kager (0951/9669923) berät Sie gerne von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr individuell und kompetent zu Ihren Anzeigen und Beilagen im WOBLA.