Alles neu macht der November

Was alles so neu ist

Alles neu macht der November

Heute beginnen wir unsere Rubrik mal in etwas antiquierter Oberschullehrertradition, nämlich mit einem Hoch auf die Neue Rechtschreibereform, die ja so neu gar nicht mehr ist. Im Jahr 1996, also exakt vor einem Vierteljahrhundert, unterzeichneten die Kultusminister sowie Vertreter anderer deutschsprachiger Länder diese bis heute diskutierte Neuregelung. Sie wissen schon: Kein „scharfes S“ nach kurzen Vokalen, s und t dürfen auch mal getrennt werden und dann noch ein paar Groß- und Kleinschreibungen sowie das Zusammenschreiben von „verblasstem Substantiv + Verb“, was immer das auch bedeutet. Für uns interessant ist heut etwas ganz anders, nämlich Duden-Regel Nummer 2: „Beim Zusammentreffen dreier gleicher Buchstaben werden jetzt immer Drillinge geschrieben. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei den drei gleichen Buchstaben um Konsonanten (Mitlaute) oder Vokale (Selbstlaute) handelt“. Sie ahnen es wohl schon. Ja, heute unterscheidet man einen Bettag vom Betttag. Bet-Tag oder Bett-Tag. Ganz wichtig zum Beispiel am Montag. Denn es ist doch ein riesiger Unterschied, ob man sich in bester kirchlicher Tradition neben der sicherlich gerechtfertigten Buße auch zum Beten entscheidet – oder lieber gleich im Bett liegen bleibt. Es Schorschla neigt bei Dauergrau und Nieselregen eher zu Letzterem, hat derart eingedeckt und mit einem Grog auf dem Nachttischchen auf dem Tablet etwas im Netz geschmökert und ist dabei auf Neuerungen zum ersten Teil des Feiertags gestoßen: Der Neuordung des Bußgeldkatalogs. Eben Buß- und Betttag 2021! Unter dem Slogan „Rasen wird teuer“ stand da z.B. zu lesen, dass das Autofahren nicht nur angesichts der steigenden Spritpreise teurer wird, sondern in den nächsten Tagen auch Fehlverhalten im Straßenverkehr strenger geahndet werde. Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, muss künftig statt 35 Euro ganze 70 Euro Strafe zahlen. Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellen, drohen bis zu 55 Euro statt der bisherigen 15 Euro. Die Strafe für Halten und Parken in der zweiten Reihe wird ebenfalls richtig teuer: Bis zu 110 Euro werden fällig. Autofahrer, die im Stau keine Rettungsgasse bilden oder sie missachten, müssen mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das sinnbefreite Hin- und Herfahren kostet Posern anstelle von 20 künftig bis zu 100 Euro. Der aktuell noch geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) spricht von einem „Riesendurchbruch“. 

Die Neuregelung des Bußgeldkatalogs soll laut BMVI vor allem zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sorgen. Was sich noch gesetzlich im November ändert? Nur eine ganz kleine Auswahl, ganz auf die Schnelle und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Das Korsett spannt sich enger um die Ungeimpften, freiwillig Ungeimpfte erhalten keine Lohnersatz-Zahlungen im Quarantäne-Fall mehr. Die Ampel-Parteien plädieren für ein Ende der „epidemische Notlage von besonderer Tragweite“, Stichtag soll der 25. November sein. Darüber hinaus trat ein neues Gesetz zum Antibiotika-Einsatz in Kraft. Betroffen davon sind insbesondere Halter von Masttieren. Das neue Gesetz sieht vor, dass diese nun nicht mehr nur melden müssen, wenn sie Antibiotika einsetzen, sondern auch, wenn sie dies nicht tun – die sogenannte „obligatorische Nullmeldung“. Für Shopping-Kings und -Queens ist der November ein beliebter Weihnachtsvorbote, wird doch in den nächsten Wochen der Konsum gefeiert und der Kapitalismus gelebt. 

Am 26. November ist Black Friday und nur drei Tage später am 29. November der Cyber Monday. Und auch am 11. November, dem Singles-Day, sind Rabatte vorprogrammiert. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Bummeln. Nutzen Sie den ÖPNV, ihr Fahrrad oder gehen Sie zu Fuß in die City. Weshalb? Es Schorschla sagt nur www.bussgeldkatalog.org. 

PS: Die Meinung vom Schorschla muss nicht immer mit der der Redaktion übereinstimmen.

 

 

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