Wieder Pflicht zur FFP2-Maske

Corona Ampel auf Rot

Wieder Pflicht zur FFP2-Maske

Corona-Ampel steht ab sofort auf Rot

Es gelten strengere Regeln in Stadt und Landkreis Bamberg

Am Samstag trat leider auch im WOBLA-Land die Neuordnung der Krankenhaus-Ampel in Kraft. Diese sprang erst auf Gelb und am Dienstag bereits auf Rot. Deshalb gelten gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (14. BayIfSMV) ab sofort strengere Regelungen. 

2G bei Events, 3G in Betrieben

Die Rote Stufe wird ausgerufen, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Dieser Status geht mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen einher. So sind Einrichtungen und Veranstaltungen, für die bislang die 3G-Regeln galten, nur noch mit 2G zugänglich - also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen sind hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. 

In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Die Zugangsregelung „3G“ – einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt – gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten für alle, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben – egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen. Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

FFP2 auch im Landratsamt

Zudem muss statt einer medizinischen auch wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Auch der Zutritt zum Landratsamt Bamberg ist beispielsweise nur noch mit FFP2-Maske zulässig. Für Schüler, Kinder und Jugendliche gelten in der aktuellen Situation die schon gewohnten Sonderregeln – Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske.

 

 

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